Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 31.08.07)
§ 1 Geltung und Bedingungen
- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit diese mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH schriftlich bestätigt werden.
- Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
- Die Angebote der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Nach Auftragsbearbeitung durch die Firma Kommunikation im Mittelpunkt GmbH erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.
- Die KiM GmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 6 Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Es gelten für den Zahlungsverzug sowie die Höhe der Verzugszinsen die gesetzlichen Regelungen.
- Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftraggeber muss der Firma Kommunikation im Mittelpunkt GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Geheimhaltung
Die Firma KiM Kommunikation im Mittelpunkt GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Beauftragung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die KiM GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die KiM GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
- Der Auftraggeber überträgt der KiM GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in den vom Auftrag umfaßten Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, beispielsweise das Recht zur Vervielfältigung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für den Auftrag notwendigen Umfang.
§ 9 Haftung
- Die KiM GmbH ist und wird weder Partei, noch Vertreter einer Partei oder Vermittler des zwischen Auftraggeber und einem Kunden avisierten oder abgeschlossenen Vertrages. Die KiM GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss oder Vertragsabwicklung. Insbesondere übernimmt die KiM auch keine Gewähr für die Seriosität und Identität des Kunden.
- Für jegliche Haftung der KiM GmbH auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund – auch im Rahmen der Gewährleistung – gelten die nachfolgenden Bestimmungen: - Die KiM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der KiM keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. - Die KiM GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diese Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. - Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung vollumfänglich ausgeschlossen.
§ 10 Kündigung
Die KiM GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für das weitere Tätigwerden Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die KiM GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Ausführung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich noch offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 11 Rücktrittsvereinbarung
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergehen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200,00 Euro und Projektleiter/-assistenten 500,00 Euro täglich. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber jedoch das Recht der Angemessenheitskontrolle ein.
§ 12 Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiter(innen) im Telefonservice dürfen bis 12 Monaten nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. Dies gilt auch für eine Beschäftigung bei etwaigen Konzerngesellschaften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000,- Euro zu berechnen. Der Einwand des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die KiM GmbH behält sich darüber hinaus vor, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 13 Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberndorf a. N. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der KiM GmbH in seinen übrigen Teilen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dieser Bestimmung am nächsten kommende Regelung.











